AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1.Geltungsbereich
Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma EDV SERVICE REGIONAL,
(nachfolgend ESR genannt). Alle Geschäftsaktivitäten der ESR unterliegen vollumfänglich diesen
Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht.
2.Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt:
▪ beim Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch ESR, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist.
▪ beim Vorliegen einer Offerte, wenn ESR im stillschweigenden Einverständnis und im offenkundigen Wissen des Kunden mit der Realisierung begonnen hat.
▪ beim Vorliegen einer direkt-mündlichen, mündlich-telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung.
3.Annullierung von Aufträgen
ESR kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auch kann ESR
die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunden die
Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.
Wenn der Kunde gem. Punkt 2 erteilte Aufträge annulliert, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen zur Zahlung fällig.
Bei der Annullierung von gem. Punkt 2 erteilten Aufträge werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für
welche bereits ein Termin oder ein in Tagen oder Wochen definierter Ausführungstermin bestand. Dabei ist
ESR berechtigt, 80 % der voraussichtlich anfallenden Leistungen zu verrechnen, sofern die Annullierung
weniger als 24 Stunden vorher erfolgt. Bei einer Annullierung bis 2 - 3 Tage vorher fallen 50% zur Zahlung an.
Annullierungen, welche 5 Tage und mehr vorher erfolgen, werden ohne Kostenfolge anerkannt.
ESR bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie Installationen,
Reparaturen, Troubleshooting, etc. einzuhalten, behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können.
Kunden mit Wartungsverträgen werden mit Vorrang bedient.
4.Warenbestellung und Lieferbedingungen
Waren, welche ESR im Auftrag oder im Wissen für einen Kunden bestellt müssen in jedem Fall
entgegengenommen und bezahlt werden.
Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und vom
Goodwill des Lieferanten ab. Sieht sich ESR ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu
machen, so besteht Abnahmepflicht. ESR kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in
Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht
dazu verpflichtet.
ESR ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle
Lieferbeschränkungen, welche ESR selbst gegenüber ihren Lieferanten eingehen muss, gehen auf den
Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über.
5.Haftung
ESR führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen
Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann ESR jedoch keinerlei Haftung übernehmen.
Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen, dies gilt namentlich auch für
Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der
gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung von ESR, entgangene Umsätze oder
Gewinne, Ersatzansprüche Dritter u. dgl.. Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren handelt der
Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden auch hier ausdrücklich
wegbedungen. Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die
Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Datenträger oder eine komplette Anlage zur
Reparatur oder dergleichen der ESR übergeben wird.
6.Programmlizenzen
Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierte Programme ist alleinige Sache des
Kunden. ESR übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für
fehlende Lizenzen.
7.Garantie
Wenn nicht anders vereinbart wurde, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen
Hersteller. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen.
ESR ist bei der Abwicklung von Garantiefällen behilflich. Wünscht der Kunde weitergehende Leistungen als
der Hersteller garantiert oder anbietet, kann ESR nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung
erbringen.
8.Leistungen, Preise, Lieferungen
Bei Dienstleistungen haftet ESR nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg. Alle Preise
verstehen sich inkl. MwSt, ab unserem Geschäftsdomizil. Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc.
werden separat in Rechnung gestellt.
9.Rücknahme
Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgaberecht.
10.Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 5 Tagen seit Erbringung der Leistung diese
schriftlich bei ESR beanstandet.
11.Zahlung, Zahlungsverzug
Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, so sind Waren und Leistungen grundsätzlich bar bei Lieferung oder
Ausführung zu bezahlen.
Wurde eine Rechnung vereinbart, muss die Zahlung spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen
Zahlungsfrist und ohne Abzug bei ESR eingetroffen sein.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben. Zudem wird jeglicher zusätzlicher
Inkassoaufwand voll gefordert.
12.Gerichtsstand
Bern, 01. Jan. 2022